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Organisatorisches-4K-Ergotherapie-Bardowick

ORGANISATORISCHES

 

Ergotherapie ist eine Heilmittelmaßnahme, deren Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen erfolgt.

Bei Beginn der Therapie muss die Heilmittelverordnung vom Facharzt, Allgemeinmediziner oder Psychologen vorliegen.

Die Heilmittelverordnung hat eine Gültigkeit von vier Wochen nach Ausstellung.

Stellt ein Facharzt eine Heilmittelverordnung für Sie oder Ihrem Kind nicht aus, Sie sehen aber eine ergotherapeutische Maßnahme indiziert und wollen für die Kosten selbst aufkommen, so ist eine schriftliche Empfehlung vom Facharzt bzw. Psychologen immer notwendig.

Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit, Erwachsene sind zuzahlungspflichtig, es sei denn es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor. 

Gesetze und Verordnungen
Kontakt-Erreichbarkeit-4K-Ergo

 

Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren möchten, ist unser Büro zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag 8 Uhr - 13 Uhr 

  • Dienstag 8 Uhr - 13 Uhr 

  • Donnerstag 8 Uhr - 13 Uhr 

Außerhalb dieser Zeiten können Sie uns jederzeit eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email schreiben.

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