ORGANISATORISCHES
Ergotherapie ist eine Heilmittelmaßnahme, deren Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen erfolgt.
Bei Beginn der Therapie muss die Heilmittelverordnung vom Facharzt, Allgemeinmediziner oder Psychologen vorliegen.
Die Heilmittelverordnung hat eine Gültigkeit von vier Wochen nach Ausstellung.
Stellt ein Facharzt eine Heilmittelverordnung für Sie oder Ihrem Kind nicht aus, Sie sehen aber eine ergotherapeutische Maßnahme indiziert und wollen für die Kosten selbst aufkommen, so ist eine schriftliche Empfehlung vom Facharzt bzw. Psychologen immer notwendig.
Kinder unter 18 Jahren sind zuzahlungsbefreit, Erwachsene sind zuzahlungspflichtig, es sei denn es liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor.
Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren möchten, ist unser Büro zu folgenden Zeiten erreichbar:
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Dienstag 8 Uhr - 13 Uhr
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